Die Kanzlei Rechtsanwalt-Berlin.com vertritt bundesweit in allen markenrechtlichen Angelegenheiten insbesondere bei markenrechtlichen Abmahnungen, Klageverfahren oder einstweiligen Verfügungsverfahren.

Das Markenrecht spielt vor allem im gewerblichen aber auch zunehmend im privaten Bereich eine immer größere Rolle. Insbesondere geht es dabei um die Erschaffung, die Erhaltung und die Stärkung von immateriellen Vermögensgütern wie z.B. Marken und Unternehmenskennzeichen.

Marken sind Zeichen die Waren und/oder Dienstleistungen eines Anbieters von anderen Anbietern unterscheiden und somit Herkunfts- und Identitätsfunktion ausüben. Insbesondere ermöglichen Marken somit ein besonderes Image mit den Produkten eines Unternehmens zu verknüpfen und dienen daher auch der Stärkung der Unterscheidungskraft zwischen Wettbewerbern. Ein gutes und werthaltiges Markenimage zu etablieren, bedarf jedoch einer strategischen Planung und einer langjährigen Markenstrategie.

Diesbezüglich berät Rechtsanwalt Bauer Sie bereits im Vorfeld der Anmeldung einer deutschen oder europäischen Marke auf etwaige Eintragungshindernisse, Kollisionsgefahren, übernimmt für Sie die Markenrecherche in diversen Markenregistern, führt Markenanmeldungen durch und erstellt in diesem Rahmen das erforderliche Waren- und Dienstleistungsverzeichnis oder berät Sie bezüglich der Verteidigung Ihres bereits bestehenden Markenportfolios, auch im Rahmen einer außergerichtlichen Abmahnung oder eines markenrechtlichen Prozesses. Lassen Sie sich bei Abmahnungen immer im Vorfeld beraten bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.

Insbesondere aufgrund der zunehmenden Markenpiraterie ist es immer wichtiger in die Erhaltung und Stärkung einer Marke im Rahmen einer frühzeitigen Markenberatung zu investieren, um auch langfristig am Markt konkurrenz- und wettbewerbsfähig zu bleiben und die Marke zu stärken. Das Markenrecht bietet gegenüber Rechtsverletzungen vielfältige Möglichkeiten und gewährleistet dem Markeninhaber das ausschließliche Nutzungsrecht an der Marke. Gegenüber Rechtsverletzern bestehen Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche. Diese lassen sich zunächst außergerichtlich im Wege einer markenrechtlichen Abmahnung, im Zweifel aber auch gerichtlich im Wege einer einstweiligen Verfügung, einer Hauptsacheklage oder im Löschungsverfahren geltend machen.

Lassen Sie sich diesbezüglich von Rechtsanwalt Dr. Dorin Bauer beraten, um eine erfolgreiche Markenstrategie und einen umfassenden Schutz der Rechte zu gewährleisten oder um unberechtigte Abmahnungen abzuwehren.