Die Kanzlei berät zum Thema Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Zeugnis und alles anderen Themen zum Individualarbeitsrecht. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen, da damit Fristen in Gang gesetzt werden. Das Versäumen dieser Fristen kann zu erheblichen Nachteilen bzw. zum Verlust der Ihnen zustehenden Ansprüche führen. Eine Kündigungsschutzklage muss bspw. innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen beim Arbeitsgericht eingelegt werden. Andernfalls kann die Kündigung nicht mehr auf ihre Unwirksamkeit hin überprüft werden und gilt als wirksam.

Auch gegen unberechtigte Abmahnungen können Sie gerichtlich vorgehen, da diese später auch als Kündigungsgrund herangezogen werden könnten.

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.