Abmahnung wegen der Marke „Mensch Ärgere Dich Nicht“

Die Schmidt Spiele GmbH lässt markenrechtliche Abmahnungen aufgrund der Verletzung ihrer Marke „Mensch Ärgere Dich Nicht“ von einer Kanzlei aus München abmahnen. Darin wird eine Unterlassungserklärung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.001 EUR gefordert sowie die Übernahme der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 100.000 EUR was einen Betrag von netto 1973,90 EUR (zzgl. Auslagenpauschale von […]