Verbraucherstreitbeilegung

Seit 01.02.2017 gelten aufgrund des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) neue und erweiterte Informationspflichten für Unternehmen im B2C Bereich. Jeder Unternehmer muss ab dann gem. § 36 VSBG darauf hinweisen, ob er gegenüber dem Verbraucher am Streitbeilegungsverfahren teilnimmt bzw. dazu verpflichtet ist oder nicht und muss die Schlichtungsstelle angeben. Dies gilt jedoch nur für Unternehmer mit über 10 […]