Keine Erstattung der Reisekosten bei fliegendem Gerichtsstand

Grundsätzlich erhält der obsiegende Kläger/Antragsteller seine notwendigen Reisekosten erstattet. Im Rahmen von § 32 ZPO ist es möglich sich einen Gerichtsstand auszusuchen, jedenfalls in sog.  Filesharing-Fällen. Nunmehr hat das Landgericht München I (Az.: 13 T 20183/12) entschieden, dass die angefallenen Reiskosten zu einem Gericht, der an sich keinen Bezug zu den Parteien hat, nicht erstattet […]

Fliegender Gerichtsstand

Bekanntlich ist es bei Wettbewerbsverstößen über das Internet möglich sich unter mehreren in Frage kommenden Gerichtsständen als Kläger einen auszusuchen. Hier bietet sich insoweit gemäß § 32 ZPO an sich einen Gerichtsstand zu wählen, der die eigene Rechtsauffassung bestätigt. Gleichwohl sind dem Wahlrecht Grenzen gesetzt. So hat das LG Aurich zum AZ. 6 O 38/13 […]