Artikel in falsche Rubrik eingestellt – wettbewerbswidrig? Nein.

Der BGH (Az. I ZR 42/10) hat kürzlich entschieden, dass das Einstellen eines Artikels in einer Internethandelsplattform, konkret ging es um einen Gebrauchtwagen, in einer unzutreffenden Rubrik keinen Wettbewerbsverstoß darstellt bzw. keine Irrefführung vorliegt. Ganz uneingeschränkt kann diese Aussage jedoch nicht stehen bleiben, da insofern Einschränkungen gemacht wurden. Die falsche Einordnung darf daher nicht geeignet sein das Publikum irrezuführen. Dies ist, wie so häufig, eine Einzelfallentscheidung und kann daher nicht als Genehmigung zur Einordnung von Artikeln in unzutreffende Kategorien genereller Art verstanden werden.

Im konkreten Fall wurde durch einen Zusatz in der Überschrift zur Artikelangabe bereits der Verkehr auf die zutreffende Kilometerangabe hingewiesen, so dass eine falsche Zuordnung hier ausnahmsweise unschädlich war. Generell sollte jedoch darauf geachtet werden, dass Artikel in den dafür vorgesehenen Kategorien einsortiert werden.