Kündigung DSL Anschluß wegen Umzug

Schließt man mit einem Provider einen Vertrag über die zur Verfügung Stellung eines DSL-Anschlußes ab, verpflichtet man sich in der Regel für 24 Monate. Ob dieser Vertrag im Falle eines Umzuges in ein nicht versorgtes Gebiet möglich ist, hatte kürzlich der BGH (Aktenzeichen III ZR 57/10) zu entscheiden.

Im Ergebnis verneinte es der BGH mit der Begründung, dass der Kunde das Risiko trage wenn sich seine persönlichen Verhältnisse ändern, die zur Folge haben, dass er den Anschluss nicht mehr nutzen könne. Ein Sonderkündigungsrecht bestehe daher nicht, insbesondere auch deshalb nicht, da sich die Kosten der Ausstattung des Kunden mit den technischen Gerätschaften erst im zweiten Vertragsjahr amortisieren würden.

Man sollte sich daher genau überlegen, ob und wie lange man sich an seinen Provider bindet sofern man einen Umzug bereits plant.