• Herzlich Willkommen auf den Seiten der Rechtsanwaltskanzlei
    für Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht,
    Medienrecht und Arbeitsrecht

Auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei können Sie sich über uns und unsere Leistungen, unsere Kompetenzen und über aktuelle Entscheidungen informieren. Wir freuen uns Sie in der Kanzlei begrüßen und von unseren Lösungen überzeugen zu dürfen. Sprechen Sie uns gerne an.

Rechtsgebiete

Die Rechtsanwaltskanzlei ist schwerpunktmäßig im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und im Medien- und Internetrecht tätig. Ferner gehören auch das Zivilrecht und das Arbeitsrecht zu den Tätigkeitsgebieten:

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz aller Marktteilnehmer vor unlauteren, wettbewerbswidrigen Handlungen von Mitbewerbern und bezweckt einen fairen Wettbewerb.

Markenrecht

Die Kanzlei Rechtsanwalt-Berlin.com vertritt bundesweit in allen markenrechtlichen Angelegenheiten insbesondere bei markenrechtlichen Abmahnungen, Klageverfahren oder einstweiligen Verfügungsverfahren.

Urheber- und Medienrecht

Das Urheberrecht regelt die Rechte eines Urhebers an seinem erschaffenen Werk und bestimmt den Umfang des urheberrechtlichen (Werk)Schutzes.

Zivil- und Arbeitsrecht

Die Kanzlei berät zum Thema Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Zeugnis und alles anderen Themen zum Individualarbeitsrecht.

Über die Kanzlei

Die Kanzlei Rechtsanwalt-Berlin.com versteht sich als juristischer Dienstleister und bietet Mandanten bundesweit eine qualifizierte und lösungsorientierte Rechtsberatung in juristischer Hinsicht an.

Aktuelles

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Fototapeten und Urheberrecht

Fototapeten haben gerade wieder Hochkonjunktur wenn es um juristischen Streit geht. Wie das Landgericht Köln (Urt. v. 18.08.22, Az. 14 O 350/21) entschieden hat, kann an den auf der Fototapete aufgedruckten…
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Sind Ideen (urheberrechtlich) schutzfähig?

Oftmals kommt die Frage, ob eine Idee bspw. für eine Werbeanzeige irgendwie vor der Konkurrenz geschützt werden kann. Als erstes denken viele dabei an einen urheberrechtlichen Schutz. Leider ist dies…
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Verbraucherstreitbeilegung

Seit 01.02.2017 gelten aufgrund des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) neue und erweiterte Informationspflichten für Unternehmen im B2C Bereich. Jeder Unternehmer muss ab dann gem. § 36 VSBG…