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Rechtsanwalt Dorin Bauer
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Tel.: +49 (0)30 - 36 757 316
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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht gibt den rechtlichen Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen und umfasst das Recht gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG dient dabei dem Schutz aller Marktteilnehmer vor unlauteren Handlungen von Mitbewerbern und schützt die Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer.

Entscheidend im Wettbewerbsrecht ist, ob eine Handlung lauter oder unlauter ist, was sich nur anhand des Schutzzweckes des UWG bestimmen lässt und stets im Einzelfall zu beurteilen ist. Dabei kommt es gerade nicht auf die subjektive Sichtweise des Handelnden an, sondern auf ein objektive Beurteilung. Während somit einerseits die Behinderung von Mitbewerbern oder auch die Ausbeutung von deren Leistung wettbewerbswidrig sein kann, will das Wettbewerbsrecht andererseits nicht die Entwicklung neuer, innovativer wettbewerblicher Maßnahmen hemmen.

Maßgeblich für die Beurteilung der betreffenden Handlung und der Frage nach der Unlauterkeit, ist daher die Verkehrsauffassung und die der mit der Handlung angesprochenen Verkehrskreise. Regelmäßig ist dabei auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, der aufgrund ausreichender Informationen in der Lage ist seine Entscheidung auf dem Markt frei zu treffen.

Die im Einzelfall zu beurteilende Frage der Unlauterkeit kann nur durch die Überprüfung eines versierten Rechtsanwalts vorgenommen werden. Ich berate Sie diesbezüglich in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen zum Thema Abmahnung, einstweilige Verfügung und die klageweise Durchsetzung Ihrer Rechte, sowie zu allen damit im Zusammenhang stehenden Problemen.  (zurück)