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Das Urheberrecht regelt die Rechte eines
Urhebers und bestimmt dabei den Umfang des urheberrechtlichen (Werk)Schutzes.
Dabei ist gerade in diesem Bereich eine einheitliche und
vorausschauende Strategie und Handlungsweise von existenzieller
Bedeutung, die bei der Schöpfung und Erschaffung von Werken und
deren Schutz zu berücksichtigen ist. Insbesondere aufgrund der
weltweiten Vernetzung im Rahmen des Internets, kommt es häufig zu
Verletzungen des Urheberrechts.
In diesem Bereich geht es um die Geltendmachung
und Durchsetzung von Ansprüchen des Urhebers gegenüber
widerrechtlichen Nutzern. Die Beratung von Mandanten, sei es im
außergerichtlichen oder im prozessualen Bereich, hinsichtlich der
Verfolgung von Verstößen und der Abwehr von unberechtigten
Ansprüchen steht hier im Vordergrund. Zusätzlich bietet die
Kanzlei Unterstützung im vertragsgestalterischen Bereich an. Dabei
sind stets die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Aspekte
in die Beratung zu integrieren, um ein effizientes und
lösungsorientiertes Ergebnis bieten zu können. (zurück) |