Das Markenrecht spielt vor allem im
gewerblichen aber auch zunehmend im privaten Bereich eine immer
größere Rolle. Insbesondere geht es dabei um die Erschaffung,
die Erhaltung und den Schutz von immateriellen Vermögensgütern
wie z.B. Marken und Unternehmenskennzeichen.
Marken sind Zeichen die Waren und/oder
Dienstleistungen eines Anbieters von anderen Anbietern
unterscheiden sollen und somit Herkunfts- und Identitätsfunktion
ausüben. Insbesondere ermöglichen Marken somit ein besonderes
Image mit den Produkten eines Unternehmens zu verknüpfen und
dienen daher auch der Stärkung der Unterscheidungskraft zwischen
Wettbewerbern. Ein gutes Markenimage zu schaffen bedarf jedoch
einer strategischen Planung und einer langjährigen
Markenstrategie.
Diesbezüglich berate ich Sie bereits im
Vorfeld der Anmeldung einer Marke auf etwaige Kollisionen,
übernehme für Sie die Ähnlichkeitsrecherche, melde eine Marke
für Sie an und erstelle in diesem Rahmen das erforderliche
Dienst- und Warenverzeichnis oder berate Sie bezüglich der
Verteidigung Ihrer bereits bestehenden Marken im Rahmen eines
Prozesses. Insbesondere aufgrund der zunehmenden Markenpiraterie
ist es immer wichtiger in die Erhaltung und Stärkung einer Marke
zu investieren, um auch langfristig am Markt konkurrenz- und
wettbewerbsfähig zu
bleiben. (zurück)
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