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Rechtsanwalt Dorin Bauer
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Tel.: +49 (0)30 - 36 757 316
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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gliedert sich  in den Bereich Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Dabei stehen auf Arbeitgeberseite unternehmerische, personelle und langfristige  Entscheidungen im Vordergrund der Beratung, welche vornehmlich zur Erreichung und Umsetzung der strategischen Unternehmensziele dienen. Diesbezüglich können alternative Handlungsweisen aufgezeigt und entsprechend angepasste und vorausschauende Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden, die sich insbesondere in Fällen von Umstrukturierungs- und Reorganisationsvorhaben ergeben.

Auf Arbeitnehmerseite stehen insbesondere Fragen rund um die Begründung, die Durchführung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund der Beratung. Dabei werden Probleme im Rahmen von Kündigungen, Abmahnungen oder sonstigen strukturellen und personellen Änderungen angesprochen und Lösungsansätze formuliert.

Das Erreichen von praktischen und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen steht dabei stets im Vordergrund der Beratung. Gerade in diesem Bereich ergeben sich Schnittpunkte mit betriebswirtschaftlichen Überlegungen, die oft zu weitreichenden Folgen führen können. Auch kommt es hier im Rahmen von arbeitnehmerfindungsrechtlichen Ansprüchen oft zu Streitpunkten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so dass auch diesbezüglich eine umfassende Beratung gerade im Vorfeld unumgänglich und erforderlich ist. (zurück)