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Das Arbeitsrecht gliedert sich in den
Bereich Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Dabei stehen auf
Arbeitgeberseite unternehmerische, personelle und langfristige
Entscheidungen im Vordergrund der Beratung, welche vornehmlich zur
Erreichung und Umsetzung der strategischen Unternehmensziele
dienen. Diesbezüglich können alternative Handlungsweisen
aufgezeigt und entsprechend angepasste und vorausschauende
Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden, die sich insbesondere in
Fällen von Umstrukturierungs- und Reorganisationsvorhaben ergeben.
Auf Arbeitnehmerseite stehen insbesondere
Fragen rund um die Begründung, die Durchführung und die Beendigung
des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund der Beratung. Dabei werden
Probleme im Rahmen von Kündigungen, Abmahnungen oder sonstigen
strukturellen und personellen Änderungen angesprochen und
Lösungsansätze formuliert.
Das Erreichen von praktischen und
wirtschaftlich sinnvollen Lösungen steht dabei stets im
Vordergrund der Beratung. Gerade in diesem Bereich ergeben sich
Schnittpunkte mit betriebswirtschaftlichen Überlegungen, die oft
zu weitreichenden Folgen führen können. Auch kommt es hier im
Rahmen von arbeitnehmerfindungsrechtlichen Ansprüchen oft zu
Streitpunkten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so dass auch
diesbezüglich eine umfassende Beratung gerade im Vorfeld
unumgänglich und erforderlich ist. (zurück) |