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Abmahnungen sind in vielen Rechtsgebieten
denkbar und insbesondere im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht
möglich. Eine Abmahnung stellt dabei ein außergerichtliches
Instrument dar, welches Sie regelmäßig auffordert ein
beanstandetes Verhalten künftig zu unterlassen und sich
diesbezüglich in einer Unterlassungserklärung dazu zu
verpflichten. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert die durch die
Inanspruchnahme des Rechtsanwalts entstandenen Kosten zu
übernehmen sowie evtl. einen Schadensersatz zu leisten.
Oftmals schießen derartige Abmahnungen jedoch
über das Ziel hinaus. Deshalb sollten Sie keinesfalls die
vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern die
Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt auf Ihre Wirksamkeit
hin überprüfen lassen. Dieser kann durch die Erstellung einer
modifizierten Unterlassungserklärung Ihre Rechte wahren und Sie
nur dazu verpflichten, wozu Sie rechtlich verpflichtet sind.
Lassen Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung
unbedingt anwaltlich beraten, da nach Fristablauf ansonsten
kostenintensive Verfahren drohen. Gern stehe ich Ihnen dafür zur
Verfügung und unterbreite Ihnen dazu ein Angebot . (zurück) |