Filesharing und Tauschbörsen
*** Ich vertrete Sie bundesweit bei Abmahnungen u.a. von
den Rechtsanwälten Waldorf Frommer, Kornmeier & Partner, Schalast & Partner, Nümann Lang,
Baumgarten Brandt, von Kenne und Partner, rka und vielen anderen
Rechtsanwaltskanzleien***
Abmahnungen aufgrund der Benutzung einer
Tauschbörse und peer-to-to-peer-Netzwerken sind mittlerweile alltäglich geworden. Sofern Sie eine
derartige Abmahnung erhalten haben und Ihnen eine
Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, sollten Sie handeln und
diese von einem spezialisierten Anwalt auf die Rechtsmäßigkeit hin
überprüfen lassen. Lassen Sie keinesfalls die in der Abmahnung
genannte Frist verstreichen, da andernfalls eine kostspielige
einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen werden könnte.
Sie sollten allerdings auch keinesfalls die
mitgeschickte, vorformulierte Unterlassungserklärung
unterschreiben, da diese oftmals viel zu weitgehend ist und Ihnen
mehr abverlangt als nötig. Immerhin sind Sie 30 Jahre an die
Unterlassungserklärung gebunden, so dass Sie sehr vorsichtig
sein sollten, wozu Sie sich verpflichten. Auch versuchen die
abmahnenden Kanzleien regelmäßig durch die Unterbreitung
von scheinbar entgegenkommenden Vergleichsangeboten den Adressaten
voreilig zur Unterschrift zu drängen.
Die Kanzlei kann für Sie die Abmahnung
überprüfen und eine modifizierte Unterlassungserklärung
erstellen, die Sie nur zu dem verpflichtet was nötig ist. Meist
können dabei die verlangten Kosten minimiert werden und
kostengünstige Vergleiche erzielt werden. Auch kann überprüft
werden, ob Sie überhaupt für den behaupteten Rechtsverstoß
einzustehen haben, da die sog. Störerhaftung derart
vielseitig und facettenreich ist und Sie somit auch nicht in jedem
Fall als Anschlussinhaber für das Verhalten von bspw.
Familienmitgliedern haften.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und ein
kostengünstiges Angebot erstellen. Ihr Rechtsanwalt Dorin Bauer. (zurück) |