Abmahnung wegen der Marke „Mensch Ärgere Dich Nicht“

Die Schmidt Spiele GmbH lässt markenrechtliche Abmahnungen aufgrund der Verletzung ihrer Marke „Mensch Ärgere Dich Nicht“ von einer Kanzlei aus München abmahnen. Darin wird eine Unterlassungserklärung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.001 EUR gefordert sowie die Übernahme der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 100.000 EUR was einen Betrag von netto 1973,90 EUR (zzgl. Auslagenpauschale von 20,00 EUR) ausmacht. Daneben werden noch 95,00 EUR an Recherchekosten geltend gemacht.

Hintergrund ist der gewerbliche Verkauf von Brettspielen mit der Bezeichnung „Mensch Ärgere Dich Nicht“. Aufgrund der eingetragenen und in Kraft stehenden Marke bestehen hier u.a. Unterlassungsansprüche gegen die Abgemahnten. Außerdem wird Auskunft über die mit dem Zeichen getätigten Umsätze und Gewinne verlangt.

Was tun?

Unterschreiben Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf, sondern lassen Sie sich von einem versierten Anwalt beraten. Die Unterlassungserklärung kann ernsthafte finanzielle Folgen für Sie haben.

Die Abmahnung zeigt einmal mehr, wie schnell es leider geht abgemahnt zu werden. Aus einem eigentlich normalen Verkauf können sich erhebliche Nachteile für Sie ergeben. Wenn Sie abgemahnt worden sind, lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich. Gerne prüfen wir die Abmahnung und versuchen für Sie ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen.