Abmahnung Waldorf Frommer – „3 Days to Kill“

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte urheberrechtliche Verstöße für die Universum Film GmbH an dem Film “3 Days to Kill“ ab. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert 815 EUR zu bezahlen, wovon 600 EUR Schadensersatz und 215 EUR Aufwendungsersatz sind. Die in der Abmahnung enthaltene Unterlassungserklärung bezieht sich auf den konkreten Film.

Es kann nur bei den bekannten Ratschlägen bleiben – nicht ignorieren, nicht die vorformulierten Erklärungen unterschreiben und nicht zwangsläufig selber Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen. Anwaltlich beraten lassen! Mehr Informationen auch auf unserer Homepage unter www.rechtsanwalt-berlin.com.