Abmahnung durch U+C Rechtsanwälte wegen Streaming auf redtube.com

Kürzlich wurde erstmals darüber berichtet, dass Abmahnungen auch aufgrund des Besuchs sog. Streamingseiten ausgesprochen wurden. Nunmehr liegen der Kanzlei mehrere davon zur Prüfung vor, in denen behauptet wird, dass über die Seite www.redtube.com/xxx urheberrechtlich geschützte Inhalte durch streamen vervielfältigt wurden. Darin fordern die U+C Rechtsanwälte (Urmann+Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahn- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 250 EUR für Ihre Mandantschaft.

Abgemahnt werden konkret die Werke „Miriam´s adventures“ und „Hot Stories“ im Auftrag von „The Archive  AG“.

Es stellen sich gleich mehrere Fragen diesbezüglich. Insbesondere muss schon die Ermittlung der IP-Adresse hinterfragt werden. Gleichwohl eine abschließende rechtliche Klärung in Bezug auf das streamen noch aussteht und daher keine Aussage über den Fortgang der Verfahren gegeben werden kann, sollte man die Abmahnung keinesfalls ignorieren. Lassen Sie die Abmahnung und alle geltend gemachten Ansprüche anwaltlich abklären und unterschrieben Sie nicht blindlings die beigefügte Unterlassungserklärung.

Im Ergebnis scheint die Abmahnindustrie jetzt ein neues Kapitel aufzuschlagen und versucht weitere Einnahmequellen zu erschließen. Das dieses Geschäftsmodell noch weitere Nachahmer auf die Bildfläche bringt, ist zu erwarten. Ein Ende der Abmahnungen ist daher nicht in Sicht.

Lassen Sie sich bei Fragen dazu vom Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beraten.

UPDATE 11.12.13

Mittlerweile haben Kollegen in der Sache einen Auskunftsbeschluss des LG Köln und einen entsprechenden Antrag auf Auskunftserteilung veröffentlich, nachdem die Richter offenbar von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen sind, so dass die Beschlüsse in der Form nicht hätten ergehen dürfen. Die Verwertung der Daten ist daher sehr fragwürdig. Ferner wurde auch von einer negativen Feststellungsklage berichtet, wonach dort das Nichtbestehen etwaiger Ansprüche festgestellt werden soll. Insgesamt ist daher festzustellen, dass die Sache erhebliche Kreise zieht und eine abschließende Klärung nach wie vor aussteht.