Abmahnung wegen Anti-Abmahn-Klausel

Viele Händler und insbesondere Domain-Verkäufer benutzen eine sog. Anti-Abmahn-Klausel mit der Sie sich gegen Abmahnungen schützen wollen. Die Klauseln enthalten dabei meist einen Text in etwa wie „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt – Sofern der Inhalt der Seite fremde Rechte Dritter verletzt, bitten wir um einen Hinweis ohne Kostennote“ und berufen sich dabei auf die Schadenminderungspflicht des Abmahnenden. Seit einiger Zeit werden solche Klauseln gezielt abgemahnt.

Was die meisten jedoch nicht wissen, gerade diese Klausel kann abgemahnt werden. Dies verdeutlichen auch die gesetzlichen Vorschriften des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Danach soll bei unlauteren wettbewerbsrechtlichen Handlungen eine Abmahnung einem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet werden, um dem Abgemahnten ein gerichtliches Verfahren und letztlich auch Kosten zu ersparen.

Es kann daher nur empfohlen werden derartige Klauseln nicht zu benutzen, da sie nichts nutzen und das Risiko einer Abmahnung erheblich erhöhen.